SK consulting + compliance UG

guter Rat ist nicht immer teuer

GoBD !

Die Lohnbuchhaltung und ihre Vorstufen erfüllen die Funktion einer Nebenbuchhaltung. Auch für die Nebenbuchhaltungen gilt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14.11.2014 übe die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" 

Die Dokumentierung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer stellt ein elektronisch Grundaufzeichnung dar, die zum Zwecke der Besteuerung und Verbeitragung verwendet wird ( § 146a AO ). Ebenso wie ein papierhafte Dokument ist die elektronische Grundaufzeichnung aufbewahrungspflichtig ( §§ 147 AO ). Ein Ausdruck oder eine anderweitige Darstellung der elektonischen Grundaufzeichnung entspricht  nicht mehr der originalen elektronischen Grundaufzeichnung und entfaltet keine materiell-rechtliche Beweißkraft gegenüber Finanzbehörden und Sozialversichungsträgern ( § 158 AO).

Aus diesem Grund werden Ihre Daten in einem sicheren und zertifizierten Rechenzentrum während der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer GoBD-konform gespeichert und gesichert. Im Fall einer Betriebsprüfung ( Finanzverwaltung, Sozialkassen, Deutsche Rentenversicherung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit ) stellen wir Ihnen die Daten im einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung.